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bvvp-Schnellinfo: Aktueller Stand des Kürzungsgesetzes und der Entschließung zur Psychotherapie

  • 31. August 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wollen Sie wieder einmal auf den aktuellen Stand bringen, wie es mit der Umsetzung der Vorgaben des Kürzungsgesetzes und mit der Umsetzung der Entschließung zur Psychotherapie aussieht.

Zur Erinnerung: Diese Entschließung wurde vom Bundestag zusammen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Sie ist zwar rechtlich nicht bindend, formuliert aber einen eindeutigen politischen Auftrag an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen. Damit sollen die Versorgungskontinuität bereits begonnener Behandlungen über Ende 2026 hinaus gesichert, sowie extrabudgetäre Vergütungsausnahmen für die Kinder‑ und Jugendlichenpsychotherapie, schwer psychisch erkrankte Versicherte und dringliche Fälle definiert werden.

Wir hatten gehofft, dass sich das Bundeskabinett in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 12. August mit den konkreten gesetzlichen Formulierungen der Nachbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung befasst. Dies war nicht der Fall. Man muss der Regierung und vor allem dem Bundesministerium für Gesundheit aber zugutehalten, dass die Abberufung von Ministerin Warken und die Neuberufung von Carsten Linnemann zum Bundesgesundheitsminister einiges an Neusortierung nötig macht und man sich im Ministerium in der neuen Besetzung erstmal genauer mit dem Thema befassen möchte und muss. 

Die erste Sitzungswoche des Bundestags findet Mitte September statt. Bis dahin – und auch darüber hinaus – nutzen wir alle Kontakte und Formate, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Und wir bitten Sie als unsere Mitglieder, das Thema in eventuellen Gesprächen mit Vertreter*innen der Politik immer wieder zu platzieren.

Bekanntermaßen hatten wir dazu zwei Stellungnahmen eingebracht, die Sie auch auf unserer Homepage einsehen können. Diese betreffen zum einen die Wiederaufnahme der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in das SGB V und zum anderen die konkrete Umsetzung der besagten Entschließung.

Zu unseren Positionspapieren: https://bvvp.de/positionspapiere/

Auch wenn eine gute berufspolitische Vertretung verlangt, dass man sich mit den realen Gegebenheiten beschäftigt und dazu Ideen entwickelt, ändert das nichts an unserer grundsätzlichen Haltung: Die Widereinbudgetierung der Psychotherapie ist ein großer und letztlich teurer Fehler und die einzige taugliche Lösung wäre die Rückkehr zur extrabudgetären Vergütung!

Ansonsten geht es bei der Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Änderungen darum, dass wir einen klaren Beschluss zur Abgrenzung und damit zum Schutz unseres Honorars in einem eigenen Fachgruppentopf bekommen, wie es das Gesetz vorsieht. Dafür ist der Bewertungsausschuss zuständig. Und im Folgeschritt geht es um die konkreten Vorgaben in den Honorarverteilungsvereinbarungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, die bis Ende des Jahres stehen müssen.

Wir bleiben dran! – Und Sie bleiben stets gut informiert!

Ihr bvvp Bundesvorstand und Ihr bvvp-BW