Newsarchiv
04.02.2026
Schnellinfo: Info Aktuell zur aktuellen angemessenen Vergütung
19.01.2026
Mitgliederinformation zu den derzeitigen aktuellen politischen Debatten im Gesundheitswesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie alle bekommen die aktuellen Diskussionen um das Gesundheitswesen mit, die nicht nur in den einschlägigen Medien geführt werden. Eine der vielen Forderungen aus der Politik ist die nach mehr Steuerung und, damit verbunden, die Idee eines Primärversorgungssystems. In einem möglichen Verständnis dieses Versorgungskonzepts würde die Umsetzung bedeuten, dass Patient*innen immer zuerst zu ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin gehen und sich überweisen lassen müssten, bevor sie Fachärzt*innen aufsuchen dürften. Wie das angesichts des zunehmenden Haus- und Kinderärztemangels in vielen Regionen funktionieren sollte, bleibt genauso ungeklärt wie die Frage nach der fachlichen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit in einzelnen Bereichen, speziell in der Psychotherapie.
Die berufspolitisch Aktiven setzen sich natürlich in allen Gremien und in persönlichen Gesprächen mit Verantwortlichen für den Erhalt des Erstzugangsrechts in die Psychotherapie ein. Denn die Psychotherapeut*innen sind die Spezialisten für psychische Erkrankungen, und die Psychotherapeutischen Sprechstunden sind das originäre und niederschwellige Steuerungsinstrument, das in großem Umfang flächendeckend angeboten wird und über das Diagnose und Indikation sorgfältig, qualifiziert und in einem ausreichenden Zeitrahmen von mindestens 50 Minuten gestellt werden können. Mehr Steuerung braucht es nicht!
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat sich dabei genauso eindeutig für den Direktzugang in psychotherapeutische Praxen positioniert wie der Deutsche Psychotherapeutentag – und natürlich auch der bvvp in all seinen diesbezüglichen Stellungnahmen, Artikeln und Pressemitteilungen. Besondere Unterstützung kam kürzlich vom Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, in einem Interview in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dort nannte er die Psychotherapie einen selbstverständlichen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem weltweit umfassendsten Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte, was ein hohes Gut sei und solide finanziert werden müsse.
Das Thema der Steuerung ist dabei nicht neu. Die meisten werden sich erinnern, dass es im Jahr 2019 eine Bundestagspetition gegen einen Gesetzentwurf des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn gab, der die Vorschaltung eines Gutachters vorsah: Alle Patient*innen mit einer psychischen Störung sollten erst begutachten lassen, ob bei ihnen eine Indikation für Psychotherapie besteht, bevor ihnen der Zugang in psychotherapeutische Praxen gewährt wird.
Eine solche Petition ist ein starkes politisches Mittel, das für jedes Thema nur einmal verwendet werden kann, und sollte die Ultima Ratio sein, wenn alle Bemühungen auf den „kleinen Dienstwegen“ nicht fruchten und bereits ein Gesetzentwurf vorliegt, der eine kritische Passage enthält, gegen die man gemeinschaftlich im Zusammenschluss aller wichtigen psychotherapeutischen Berufsverbände vorgehen sollte. Diese Situation war damals gegeben.
Der Erhalt des Erstzugangsrechts ist so wichtig für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, dass es unbedingt erforderlich ist, den für die jeweilige berufspolitische Maßnahme passenden Zeitpunkt zu wählen, um unsere Inhalte bestmöglich zu platzieren. Gute Berufspolitik bedeutet, dass man diesen richtigen Zeitpunkt kennt und weiß, wann es laut zu trommeln und wann es besser leise zu verhandeln gilt.
Sie können sich sicher sein: Wir machen gute Berufspolitik und wir bleiben dran!
Ihre Ulrike Böker
für den bvvp Bundesvorstand und den

09.01.2026
QM-Einsteigerseminar am 14.02.2026
Der bvvp Bundesverband möchte Sie zur nächsten Veranstaltung „q@bvvp“ einladen.
Die Online-Seminar findet am Samstag, den 14. Februar 2026 von 11:00 – 15:30 Uhr für Einsteiger*innen statt. Das Seminar wird von Dr. Jürgen Bantelmann geleitet, der das System in den letzten Jahren revidiert und weiterentwickelt hat.
Alle Details entnehmen Sie bitte der angehängten Einladung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist!
08.01.2026
Erster Schritt zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung der Psychotherapeut*innen
Liebe Mitglieder,
eine frohe Botschaft zum Jahresbeginn – der bvvp Bundesverband begrüßt ersten Schritt zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung der Psychotherapeut*innen!
Am 19.12.2025 hat der Bundestag nach einer schwierigen und kontroversen Abstimmungsrunde über den Vermittlungsausschuss nun doch noch das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) verabschiedet.
Darin findet sich eine im Omnibusverfahren* beschlossene Regelung, die es den Weiterbildungsambulanzen nun ermöglicht, die im Zusammenhang mit Behandlungen durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung entstehenden Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen einzubringen. Auch wenn diese Regelung noch lange nicht alle Probleme der Finanzierung der verpflichtenden ambulanten Weiterbildungsabschnitte löst, so begrüßt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) doch ausdrücklich diesen Schritt. Er sieht ihn als Zeichen, dass sich alle Parteien darüber einig sind, dass der Gesetzgeber nun auch weiterhin regelnd tätig werden muss.
Die ausführliche bvvp Pressemitteilung vom 19.12.2025 ist für Sie angehängt:
16.12.2025
Hessisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: bvvp betrachtet neues Gesetz als Eingriff in Schweigepflicht ohne Sicherheitsgewinn
Der hessische Landtag hat am 11.12.2025 mit den Stimmen von CDU und SPD Änderungen am Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) beschlossen. Künftig sollen psychiatrische Einrichtungen Personen, deren Unterbringung wegen Fremdgefährdung erfolgte, vor einer Entlassung an Ordnungsbehörden und Polizei melden. Übermittelt werden sollen Angaben zum Aufenthaltsort sowie fachliche Informationen zur Gefährdungseinschätzung durch Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp) kritisiert diese Regelungen scharf.
Die ausführliche bvvp Pressemitteilung ist für Sie angehängt:
27.11.2025
Fristverlängerungen für eHBA, SMC-B, SMC-KT und gSMC-KT
04.11.2025
Info Kompakt zur Befüllpflicht der ePA für Behandelnde ab Oktober 2025
26.09.2025
bvvp-Delegierte verabschieden auf ihrer Herbst-Delegiertenkonferenz drei Resolutionen
Wir freuen uns, dass die Herbstdelegierten-Konferenz des bvvp bei uns in Freiburg stattfand!
In gleich drei wichtigen beruflichen Bereichen hat sich der bvvp in den letzten Tagen berufspolitisch positioniert.
Die Delegierten der 16 Landesverbände verabschiedeten drei Resolutionen:
- die Forderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zur ePA für Kinder und Jugendliche
- die Forderung von Berufsgruppenvielfalt, Verfahrensvielfalt und eine solide Finanzierung der Weiterbildung
- die Positionierung gegen externe Steuerung in der Psychotherapie
Die Ergebnisse unserer Arbeit erhalten Sie nun zu Ihrer Information im Anhang.
18.09.2025
Neuer Orientierungswert ab 1. Januar 2026 beschlossen
16.09.2025
bvvp fordert in PM erneut: Finanzierung der Weiterbildung der Fachpsychotherapeut*innen endlich sicherstellen!
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) fordert den Gesetzgeber auf, sechs Jahre nach der Ausbildungsreform den Beschluss im Koalitionsvertrag umzusetzen und die dringend notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es den Studienabsolvent*innen des neuen Masterstudiums Psychotherapie ermöglichen, die Weiterbildung zu Fachpsychotherapeut*innen aufzunehmen.
Die ausführliche bvvp Pressemitteilung finden Sie hier: