Newsarchiv
01.09.2026
Zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechtes: Das psychotherapeutische Patientengeheimnis darf nicht angetastet werden
31.08.2026
bvvp-Schnellinfo: Aktueller Stand des Kürzungsgesetzes und der Entschließung zur Psychotherapie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir wollen Sie wieder einmal auf den aktuellen Stand bringen, wie es mit der Umsetzung der Vorgaben des Kürzungsgesetzes und mit der Umsetzung der Entschließung zur Psychotherapie aussieht.
Zur Erinnerung: Diese Entschließung wurde vom Bundestag zusammen mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Sie ist zwar rechtlich nicht bindend, formuliert aber einen eindeutigen politischen Auftrag an die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen. Damit sollen die Versorgungskontinuität bereits begonnener Behandlungen über Ende 2026 hinaus gesichert, sowie extrabudgetäre Vergütungsausnahmen für die Kinder‑ und Jugendlichenpsychotherapie, schwer psychisch erkrankte Versicherte und dringliche Fälle definiert werden.
Wir hatten gehofft, dass sich das Bundeskabinett in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 12. August mit den konkreten gesetzlichen Formulierungen der Nachbesserungen für die psychotherapeutische Versorgung befasst. Dies war nicht der Fall. Man muss der Regierung und vor allem dem Bundesministerium für Gesundheit aber zugutehalten, dass die Abberufung von Ministerin Warken und die Neuberufung von Carsten Linnemann zum Bundesgesundheitsminister einiges an Neusortierung nötig macht und man sich im Ministerium in der neuen Besetzung erstmal genauer mit dem Thema befassen möchte und muss.
Die erste Sitzungswoche des Bundestags findet Mitte September statt. Bis dahin – und auch darüber hinaus – nutzen wir alle Kontakte und Formate, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Und wir bitten Sie als unsere Mitglieder, das Thema in eventuellen Gesprächen mit Vertreter*innen der Politik immer wieder zu platzieren.
Bekanntermaßen hatten wir dazu zwei Stellungnahmen eingebracht, die Sie auch auf unserer Homepage einsehen können. Diese betreffen zum einen die Wiederaufnahme der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in das SGB V und zum anderen die konkrete Umsetzung der besagten Entschließung.
Zu unseren Positionspapieren: https://bvvp.de/positionspapiere/
Auch wenn eine gute berufspolitische Vertretung verlangt, dass man sich mit den realen Gegebenheiten beschäftigt und dazu Ideen entwickelt, ändert das nichts an unserer grundsätzlichen Haltung: Die Widereinbudgetierung der Psychotherapie ist ein großer und letztlich teurer Fehler und die einzige taugliche Lösung wäre die Rückkehr zur extrabudgetären Vergütung!
Ansonsten geht es bei der Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Änderungen darum, dass wir einen klaren Beschluss zur Abgrenzung und damit zum Schutz unseres Honorars in einem eigenen Fachgruppentopf bekommen, wie es das Gesetz vorsieht. Dafür ist der Bewertungsausschuss zuständig. Und im Folgeschritt geht es um die konkreten Vorgaben in den Honorarverteilungsvereinbarungen der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, die bis Ende des Jahres stehen müssen.
Wir bleiben dran! – Und Sie bleiben stets gut informiert!
Ihr bvvp Bundesvorstand und Ihr bvvp-BW
13.08.2026
Der Faktencheck: Mengensteuerung psychotherapeutischer Leistungen – wir klären auf!
10.08.2026
Entschließung zur Psychotherapie: bvvp setzt auf Kabinettssitzung am 12. August – Koalition muss liefern!
Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes. Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/
Stellungnahme der Psychotherapieverbände zur angemessenen Vergütung:
Stellungnahme zur Entschließung Psychotherapie:
30.07.2026
Einladung zu einem erneuten Meet your Expert am 3. August
Wegen des anhaltend großen Interesses bietet der bvvp Bundesverband Ihnen die Teilnahme an einer weiteren „Meet your Expert“-Sonderveranstaltung an.
Wie Sie wissen, wurde am 10. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Die Profession fragt sich: Was kommt nun mit diesem Gesetz auf uns zu? Was bedeutet die Rückführung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung? Was hat es mit dem Entschließungsantrag auf sich? Und wie können wir den Schutz der angemessenen Vergütung erhalten?
Unsere Expertinnen Dipl.-Psych. Ulrike Böker und Dr. Lisa Störmann-Gaede geben Antworten.
Mitglieder finden hierzu auch ergänzend das von unseren Referentinnen erstellte Info Aktuell: Was bedeutet das GKV-Kürzungsgesetz für meine Praxis? im Mitgliederbereich unter:
https://bvvp.de/mein-bvvp/praxismaterialien/mitgliederinfo/
Infos zur Veranstaltung:
Für wen: Die Veranstaltung (ohne Fortbildungspunkte!) ist kostenfrei und offen für Mitglieder und Nichtmitglieder.
Wann: 03.08.2026, 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr
Wer: Dipl.-Psych. Ulrike Böker und Dr. Lisa Störmann-Gaede
Wie: Online-Veranstaltung
Zur Anmeldung: https://t1p.de/ttbva
21.07.2026
„Erst kürzen, dann digital steuern“: bvvp warnt nach Vorlage des GeDIG-Kabinettsentwurfs vor falschem Kurs
Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes.
Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/
14.07.2026
Erste Einschätzung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und Einladung zum Meet your Expert
10.07.2026
GKV Kürzungsgesetz verabschiedet – Frontalangriff auf die ambulante Versorgung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute Morgen war es so weit: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Opposition mit dem Ziel, die heutige Abstimmung noch zu verhindern, abgewiesen hatte, hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz Kürzungsgesetz, nun in namentlicher Abstimmung der Abgeordneten mit einer Mehrheit von 319 der insgesamt 609 Stimmen verabschiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat heute noch der Fristverkürzung zustimmen und darauf verzichten wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen, denn den Ländern sind nochmal 550 Millionen für die Krankenhäuser zugestanden worden.
Damit tritt das Gesetz nun – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten – in Kraft und kann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es bleibt somit bei der ersten grundsätzlichen Bewertung: Der bvvp lehnt das Gesetz entschieden ab, denn es stellt einen Frontalangriff auf die ambulante Versorgung und somit auf die Praxen aller Fachgruppen dar!
Lesen Sie dazu die soeben versendete Pressemitteilung des bvvp, die wir Ihnen anhängen!
Die Gesetzesänderungen werden ab dem 1. Januar 2027 wirksam, müssen dann also in den Praxen und in der Vergütung angewandt werden.
In letzter Minute gab es neue Entwicklungen. Zum einen wurde ein umfangreiches Paket an Änderungsanträgen eingereicht, das unter anderem beinhaltet, dass die gesetzliche Verankerung der Überprüfung der Mindestvergütung, die durch das Bundessozialgericht festgelegt ist, gestrichen werden soll. – Das ist eine massive Bedrohung für den Schutz unserer Vergütung.
Zum anderen einigte sich die Regierungskoalition auf einen Entschließungsantrag, der dem Gesetz als verbindliche Willenserklärung hinzugefügt wurde.
Darin werden Ausnahmetatbestände für die Psychotherapie benannt, die für bestimmte Leistungen auch weiterhin eine echte extrabudgetäre Vergütung garantieren sollen.
„Echt extrabudgetär“ bedeutet, dass diese Leistungen weiterhin unabhängig von der Menge zu 100 Prozent von den Kassen vergütet werden müssen.
Alles andere unterliegt zukünftig einer Deckelung.
Der Entschließungsantrag benennt als Ausnahmen:
- im Jahr 2026 begonnene Behandlungen sollen über den 31.12.2026 hinaus bis zu deren Abschluss extrabudgetär bleiben, um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten,
- Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Fachtherapeut*innen für Kinder und Jugendliche, sowie Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der Komplexrichtlinien (KSVPsych-Richtlinien) und von Fällen, die als dringlich festgelegt wurden, sollen extrabudgetär bleiben.
Dafür soll der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
Die Koalitionsfraktionen werden dann im September, in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause, diese Regelungen im Deutschen Bundestag beschließen.
Dieser Entschließungsantrag kann uns nur darin bestätigen, dass die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen für die Psychotherapie inakzeptabel sind und die Versorgung deutlich verschlechtern werden. Selbst wenn er im Sinne einer Nachbesserung gut gemeint sein sollte, ist das Gesamtpaket trotzdem unbefriedigend und besorgniserregend.
Die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände wird schwierig und beinhaltet Spaltungspotenzial, sowohl innerhalb der Psychotherapeutenschaft als auch bei den behandlungsbedürftigen Patient*innen, die erleben müssen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es muss also dringend an vielen Stellen nachgebessert werden!
Der bvvp wird sich in den nächsten Tagen mit der ausführlichen Analyse des Gesetzes und den konkreten möglichen Auswirkungen für die Praxen beschäftigen und Ihnen Anfang nächster Woche ein erläuterndes Info Aktuell zur Verfügung stellen.
Wir bitten also noch um etwas Geduld.
Ihr bvvp Bundesvorstand
08.07.2026
bvvp positioniert sich in Stellungnahme gegen erneuten Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung in vorliegenden Änderungsanträgen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen, dann geschieht es doch: In den nun vorliegenden Änderungsanträgen zum GKV-Kürzungsgesetz, das nach jetzigem Stand am Freitag verabschiedet werden soll, wird die bislang gültige Systematik zur Sicherung unserer Mindestvergütung abgeschafft. Damit ist die Vergütung unserer Leistungen dem freien Fall ausgesetzt!
Der bvvp Bundesverband hat in Windeseile eine entsprechende Stellungnahme erstellt, die nun an die Politiker*innen im Gesundheitsausschuss des Bundestages verschickt wird, und die wir dieser Mail zu Ihrer Information anhängen.
Der bvvp Bundesverband verspricht: Alle Kanäle und Möglichkeiten werden genutzt, um diese erneute katastrophale und existenzgefährdende Gesetzesänderung noch abzuwenden. Wir bleiben laut!
Ihr bvvp Bundesvorstand
07.07.2026
Protest-Mailing-Aktion gegen GKV-Kürzungsgesetz
Am 10. Juli soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Uns drohen massive Kürzungen und die Einbudgetierung. Noch ist Zeit, Einfluss zu nehmen: Der bvvp Bundesverband bittet Sie: Schreiben Sie jetzt an Ihre Bundestagsabgeordneten und machen Sie deutlich, dass diesem Gesetz in dieser Form nicht zugestimmt werden darf. Bleiben Sie laut!
Wir brauchen jetzt die gemeinsame Stimme aus der Psychotherapie. Auf der Sonderseite des bvvp Bundesverbandes https://bvvp.de/jetzt-wird-es-laut/ finden Sie die Adressliste der zuständigen Politiker*innen und bei Bedarf auch Musteranschreiben. Besonders wirksam: Die persönliche Schilderung, was die Regelung für die Versorgung in Ihrer Praxis bedeutet.
Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung im Kampf gegen das GKV-Kürzungsgesetz.