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Newsarchiv

21.07.2026

„Erst kürzen, dann digital steuern“: bvvp warnt nach Vorlage des GeDIG-Kabinettsentwurfs vor falschem Kurs

Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes.

Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/


14.07.2026

Erste Einschätzung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und Einladung zum Meet your Expert

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10.07.2026

GKV Kürzungsgesetz verabschiedet – Frontalangriff auf die ambulante Versorgung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute Morgen war es so weit: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Opposition mit dem Ziel, die heutige Abstimmung noch zu verhindern, abgewiesen hatte, hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz Kürzungsgesetz, nun in namentlicher Abstimmung der Abgeordneten mit einer Mehrheit von 319 der insgesamt 609 Stimmen  verabschiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat heute noch der Fristverkürzung zustimmen und darauf verzichten wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen, denn den Ländern sind nochmal 550 Millionen für die Krankenhäuser zugestanden worden.

Damit tritt das Gesetz nun – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten – in Kraft und kann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es bleibt somit bei der ersten grundsätzlichen Bewertung: Der bvvp lehnt das Gesetz entschieden ab, denn es stellt einen Frontalangriff auf die ambulante Versorgung und somit auf die Praxen aller Fachgruppen dar!

Lesen Sie dazu die soeben versendete Pressemitteilung des bvvp, die wir Ihnen anhängen!

Die Gesetzesänderungen werden ab dem 1. Januar 2027 wirksam, müssen dann also in den Praxen und in der Vergütung angewandt werden.

In letzter Minute gab es neue Entwicklungen. Zum einen wurde ein umfangreiches Paket an Änderungsanträgen eingereicht, das unter anderem beinhaltet, dass die gesetzliche Verankerung der Überprüfung der Mindestvergütung, die durch das Bundessozialgericht festgelegt ist, gestrichen werden soll. – Das ist eine massive Bedrohung für den Schutz unserer Vergütung.

Zum anderen einigte sich die Regierungskoalition auf einen Entschließungsantrag, der dem Gesetz als verbindliche Willenserklärung hinzugefügt wurde.

Darin werden Ausnahmetatbestände für die Psychotherapie benannt, die für bestimmte Leistungen auch weiterhin eine echte extrabudgetäre Vergütung garantieren sollen.

„Echt extrabudgetär“ bedeutet, dass diese Leistungen weiterhin unabhängig von der Menge zu 100 Prozent von den Kassen vergütet werden müssen.

Alles andere unterliegt zukünftig einer Deckelung.

Der Entschließungsantrag benennt als Ausnahmen:

  • im Jahr 2026 begonnene Behandlungen sollen über den 31.12.2026 hinaus bis zu deren Abschluss extrabudgetär bleiben, um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten,
  • Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Fachtherapeut*innen für Kinder und Jugendliche, sowie Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der Komplexrichtlinien (KSVPsych-Richtlinien) und von Fällen, die als dringlich festgelegt wurden, sollen extrabudgetär bleiben.

Dafür soll der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.

Die Koalitionsfraktionen werden dann im September, in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause, diese Regelungen im Deutschen Bundestag beschließen.

Dieser Entschließungsantrag kann uns nur darin bestätigen, dass die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen für die Psychotherapie inakzeptabel sind und die Versorgung deutlich verschlechtern werden. Selbst wenn er im Sinne einer Nachbesserung gut gemeint sein sollte, ist das Gesamtpaket trotzdem unbefriedigend und besorgniserregend.

Die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände wird schwierig und beinhaltet Spaltungspotenzial, sowohl innerhalb der Psychotherapeutenschaft als auch bei den behandlungsbedürftigen Patient*innen, die erleben müssen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.

Es muss also dringend an vielen Stellen nachgebessert werden!

Der bvvp wird sich in den nächsten Tagen mit der ausführlichen Analyse des Gesetzes und den konkreten möglichen Auswirkungen für die Praxen beschäftigen und Ihnen Anfang nächster Woche ein erläuterndes Info Aktuell zur Verfügung stellen.

Wir bitten also noch um etwas Geduld.

Ihr bvvp Bundesvorstand


08.07.2026

bvvp positioniert sich in Stellungnahme gegen erneuten Angriff auf die psychotherapeutische Versorgung in vorliegenden Änderungsanträgen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn man denkt, es kann nicht schlimmer kommen, dann geschieht es doch: In den nun vorliegenden Änderungsanträgen zum GKV-Kürzungsgesetz, das nach jetzigem Stand am Freitag verabschiedet werden soll, wird die bislang gültige Systematik zur Sicherung unserer Mindestvergütung abgeschafft. Damit ist die Vergütung unserer Leistungen dem freien Fall ausgesetzt!

Der bvvp Bundesverband hat in Windeseile eine entsprechende Stellungnahme erstellt, die nun an die Politiker*innen im Gesundheitsausschuss des Bundestages verschickt wird, und die wir dieser Mail zu Ihrer Information anhängen.

Der bvvp Bundesverband verspricht:  Alle Kanäle und Möglichkeiten werden genutzt, um diese erneute katastrophale und existenzgefährdende Gesetzesänderung noch abzuwenden. Wir bleiben laut!

Ihr bvvp Bundesvorstand


07.07.2026

Protest-Mailing-Aktion gegen GKV-Kürzungsgesetz

Am 10. Juli soll das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Uns drohen massive Kürzungen und die Einbudgetierung. Noch ist Zeit, Einfluss zu nehmen: Der bvvp Bundesverband bittet Sie: Schreiben Sie jetzt an Ihre Bundestagsabgeordneten und machen Sie deutlich, dass diesem Gesetz in dieser Form nicht zugestimmt werden darf. Bleiben Sie laut!

Wir brauchen jetzt die gemeinsame Stimme aus der Psychotherapie. Auf der Sonderseite des bvvp Bundesverbandes https://bvvp.de/jetzt-wird-es-laut/ finden Sie die Adressliste der zuständigen Politiker*innen und bei Bedarf auch Musteranschreiben. Besonders wirksam: Die persönliche Schilderung, was die Regelung für die Versorgung in Ihrer Praxis bedeutet.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung im Kampf gegen das GKV-Kürzungsgesetz.


06.07.2026

ADHS im Erwachsenenalter – Modediagnose oder lange übersehene Störung?

Leider ist die Veranstaltung des bvvp Nordrhein „ADHS im Erwachsenenalter – Modediagnose oder lange übersehene Störung?“ am 08.07.2026 bereits ausgebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage ist jedoch geplant, die Veranstaltung in naher Zukunft erneut anzubieten.

Wenn Interesse besteht, nimmt die Bundesgeschäftsstelle Sie gerne auf die Warteliste auf und informiert Sie umgehend, sobald ein neuer Termin feststeht: bvvp@bvvp.de


06.07.2026

Warnung des bvvp Bundesvorstands vor Phishing-Mail

Derzeit werden E-Mails versendet, die den Eindruck erwecken, dass sie vom bvvp oder deren Vorstandsmitgliedern stammen. Diese Nachrichten wurden nicht von uns versendet!

Nach aktuellem Kenntnisstand handelt es sich um einen Phishing-Versuch. Die Absenderadresse ist gefälscht und hat keinen Bezug zu den offiziellen E-Mail-Adressen des bvvp.

Bitte beachten Sie daher:

•          Öffnen Sie keine verdächtigen Anhänge.

•          Klicken Sie nicht auf darin enthaltene Links.

•          Antworten Sie nicht auf diese E-Mails.

•          Geben Sie keine Zugangsdaten oder sonstigen vertraulichen Informationen ein.

Sollten Sie bereits auf einen Link geklickt oder Daten eingegeben haben, empfehlen wir Ihnen, Ihr Passwort umgehend zu ändern und – sofern möglich – die Zwei-Faktor-Authentifizierung zu aktivieren.

Falls Sie eine solche E-Mail erhalten haben, freuen wir uns, wenn Sie diese als Anhang (.eml oder .msg) oder als Weiterleitung mit vollständigem Header (Absenderfeld) an die Bundesgeschäftsstelle bvvp@bvvp.de senden. Dies unterstützt uns bei der weiteren Analyse des Vorfalls.

Wir nehmen diesen sehr ernst und beobachten die Situation aufmerksam. Sobald neue gesicherte Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.

Vielen Dank für Ihre Wachsamkeit und Ihre Unterstützung.


22.06.2026

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Bundesregierung legt Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

kurz vor dem Wochenende hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vorgelegt.

Bekanntermaßen hatte sich der Bundesrat klar für den Erhalt der extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und damit für den Erhalt der bedarfsgerechten Versorgung eingesetzt.

Aus Sicht des bvvp bestätigt diese Gegenäußerung unsere zentrale Sorge: Es geht nicht nur um die Streichung einzelner Zuschläge. Die Bundesregierung lehnt ausdrücklich ab, psychotherapeutische Leistungen in die Liste der weiterhin vollständig zu vergütenden Leistungen aufzunehmen. Auch extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen sollen künftig einer Ausgabenbegrenzung und Vergütungssteuerung unterworfen werden.

Damit wird deutlich: Der Gesetzentwurf zielt auf eine unmittelbare oder mittelbare Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen.

Besonders kritisch ist aus unserer Sicht die Begründung der Bundesregierung. Ein Anstieg extrabudgetärer psychotherapeutischer Leistungen wird als Argument für Ausgabenbegrenzung herangezogen. Das überzeugt nicht. Ein solcher Anstieg ist kein Nachweis von Fehlsteuerung oder Unwirtschaftlichkeit. Sondern er ist Ausdruck eines gestiegenen und bisher nicht ausreichend gedeckten Versorgungsbedarfs.

Die Bundesregierung fordert mehr Steuerung in der psychotherapeutischen Versorgung, schwächt aber genau diejenigen Leistungen, die Steuerung ermöglichen: Psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorik, Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien.

Das ist fachlich widersprüchlich und versorgungspolitisch falsch.

Der bvvp bleibt daher bei seinen klaren Forderungen:

  • Keine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen.
  • Keine Streichung der Zuschläge für den ersten Therapieblock der Kurzzeittherapie.
  • Vollständige und ungekürzte Vergütung psychotherapeutischer Erstzugangs-, Diagnostik-, Steuerungs- und Behandlungsleistungen.

Wir haben diese Position gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich gemacht und werden sie heute in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses weiter vertreten. Wir setzen uns im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass der Gesetzentwurf entsprechend geändert wird.

Die zweite und dritte Lesung wurde inzwischen in die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause verschoben.

Gerade weil die Beratungen jetzt in eine entscheidende Phase gehen, werden wir Sie kurzfristig weiter informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Mathias Heinicke

für den bvvp-Bundesvorstand und den bvvp Baden-Württemberg


18.06.2026

„Die ePA-Befüllung in der Praxis, heute und in Zukunft!“

Online-Veranstaltung des bvvp Landesverband Bayern am 03.07.2026, 18:15 – 20:00

Was ist zu beachten? Welche Fallstricke gibt es speziell bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) von Kindern und Jugendlichen? Was kommt weiter auf uns zu? 

Inzwischen wurden zwar einige der dringendsten Probleme zum Teil ausgeräumt: 

  • Die Abrechnungsdaten der Krankenkassen sind in der ePA nur noch für die Patient*innen sichtbar. 
  • Die Ausnahmen zur Befüllung bei therapeutischen Gründen und bei Kinderschutzfragen sind seit 01.01.26 gesetzlich geregelt. 

Trotzdem gibt es gerade in dem letzten Bereich noch einige Fallstricke!

Es geht in dem Seminar aber auch um im Weiteren auf uns zukommende Entwicklungen und Begrifflichkeiten wie:

  • elektronische Patientenkurzakte (ePKA) 
  • Medizinische Informationsobjekte (MIOs) 
  • Forschungsdatenzentrum Gesundheit 
  • europaweite Nutzung von ePA-Daten für Forschungszwecke

Referent*innen: Mathias Heinicke (PP), Beate Leinberger (KJP) und Moritz Eckert (ÄP)

Die Veranstaltung ist kostenpflichtig. Für Mitglieder (auch aus BW) beträgt die Teilnahmegebühr 40,- €, für Nichtmitglieder 80,- €.
Es wurden Fortbildungspunkte bei der Psychotherapeutenkammer beantragt.

Die Anmeldung erfolgt unter:

https://udana.de/event/bvvp-bayern-die-epa-befullung-in-der-praxis-heute-und-in-zukunft-1


09.06.2026

bvvp weist Vorwürfe des vdek gegen protestierende Psychotherapeutinnen und Ärztinnen entschieden zurück

Zu Ihrer Information lesen Sie hier die Pressemitteilung des bvvp Bundesverbandes.

Sie finden diese auch auf der Internetseite des Bundesverbands unter: https://bvvp.de/positionspapiere/