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GKV Kürzungsgesetz verabschiedet – Frontalangriff auf die ambulante Versorgung

- 10. Juli 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute Morgen war es so weit: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Opposition mit dem Ziel, die heutige Abstimmung noch zu verhindern, abgewiesen hatte, hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, kurz Kürzungsgesetz, nun in namentlicher Abstimmung der Abgeordneten mit einer Mehrheit von 319 der insgesamt 609 Stimmen verabschiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat heute noch der Fristverkürzung zustimmen und darauf verzichten wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen, denn den Ländern sind nochmal 550 Millionen für die Krankenhäuser zugestanden worden.
Damit tritt das Gesetz nun – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten – in Kraft und kann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es bleibt somit bei der ersten grundsätzlichen Bewertung: Der bvvp lehnt das Gesetz entschieden ab, denn es stellt einen Frontalangriff auf die ambulante Versorgung und somit auf die Praxen aller Fachgruppen dar!
Lesen Sie dazu die soeben versendete Pressemitteilung des bvvp, die wir Ihnen anhängen!
Die Gesetzesänderungen werden ab dem 1. Januar 2027 wirksam, müssen dann also in den Praxen und in der Vergütung angewandt werden.
In letzter Minute gab es neue Entwicklungen. Zum einen wurde ein umfangreiches Paket an Änderungsanträgen eingereicht, das unter anderem beinhaltet, dass die gesetzliche Verankerung der Überprüfung der Mindestvergütung, die durch das Bundessozialgericht festgelegt ist, gestrichen werden soll. – Das ist eine massive Bedrohung für den Schutz unserer Vergütung.
Zum anderen einigte sich die Regierungskoalition auf einen Entschließungsantrag, der dem Gesetz als verbindliche Willenserklärung hinzugefügt wurde.
Darin werden Ausnahmetatbestände für die Psychotherapie benannt, die für bestimmte Leistungen auch weiterhin eine echte extrabudgetäre Vergütung garantieren sollen.
„Echt extrabudgetär“ bedeutet, dass diese Leistungen weiterhin unabhängig von der Menge zu 100 Prozent von den Kassen vergütet werden müssen.
Alles andere unterliegt zukünftig einer Deckelung.
Der Entschließungsantrag benennt als Ausnahmen:
- im Jahr 2026 begonnene Behandlungen sollen über den 31.12.2026 hinaus bis zu deren Abschluss extrabudgetär bleiben, um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten,
- Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und der Fachtherapeut*innen für Kinder und Jugendliche, sowie Behandlungen von schwer psychisch kranken Versicherten entsprechend der Komplexrichtlinien (KSVPsych-Richtlinien) und von Fällen, die als dringlich festgelegt wurden, sollen extrabudgetär bleiben.
Dafür soll der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA beauftragt werden, bis zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
Die Koalitionsfraktionen werden dann im September, in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause, diese Regelungen im Deutschen Bundestag beschließen.
Dieser Entschließungsantrag kann uns nur darin bestätigen, dass die vorgesehenen gesetzlichen Änderungen für die Psychotherapie inakzeptabel sind und die Versorgung deutlich verschlechtern werden. Selbst wenn er im Sinne einer Nachbesserung gut gemeint sein sollte, ist das Gesamtpaket trotzdem unbefriedigend und besorgniserregend.
Die konkrete Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände wird schwierig und beinhaltet Spaltungspotenzial, sowohl innerhalb der Psychotherapeutenschaft als auch bei den behandlungsbedürftigen Patient*innen, die erleben müssen, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
Es muss also dringend an vielen Stellen nachgebessert werden!
Der bvvp wird sich in den nächsten Tagen mit der ausführlichen Analyse des Gesetzes und den konkreten möglichen Auswirkungen für die Praxen beschäftigen und Ihnen Anfang nächster Woche ein erläuterndes Info Aktuell zur Verfügung stellen.
Wir bitten also noch um etwas Geduld.
Ihr bvvp Bundesvorstand