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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Bundesregierung legt Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor

- 22. Juni 2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurz vor dem Wochenende hat die Bundesregierung ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vorgelegt.
Bekanntermaßen hatte sich der Bundesrat klar für den Erhalt der extrabudgetären Vergütung psychotherapeutischer Leistungen und damit für den Erhalt der bedarfsgerechten Versorgung eingesetzt.
Aus Sicht des bvvp bestätigt diese Gegenäußerung unsere zentrale Sorge: Es geht nicht nur um die Streichung einzelner Zuschläge. Die Bundesregierung lehnt ausdrücklich ab, psychotherapeutische Leistungen in die Liste der weiterhin vollständig zu vergütenden Leistungen aufzunehmen. Auch extrabudgetäre psychotherapeutische Leistungen sollen künftig einer Ausgabenbegrenzung und Vergütungssteuerung unterworfen werden.
Damit wird deutlich: Der Gesetzentwurf zielt auf eine unmittelbare oder mittelbare Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen.
Besonders kritisch ist aus unserer Sicht die Begründung der Bundesregierung. Ein Anstieg extrabudgetärer psychotherapeutischer Leistungen wird als Argument für Ausgabenbegrenzung herangezogen. Das überzeugt nicht. Ein solcher Anstieg ist kein Nachweis von Fehlsteuerung oder Unwirtschaftlichkeit. Sondern er ist Ausdruck eines gestiegenen und bisher nicht ausreichend gedeckten Versorgungsbedarfs.
Die Bundesregierung fordert mehr Steuerung in der psychotherapeutischen Versorgung, schwächt aber genau diejenigen Leistungen, die Steuerung ermöglichen: Psychotherapeutische Sprechstunden, Probatorik, Akutbehandlungen und Kurzzeittherapien.
Das ist fachlich widersprüchlich und versorgungspolitisch falsch.
Der bvvp bleibt daher bei seinen klaren Forderungen:
- Keine Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen.
- Keine Streichung der Zuschläge für den ersten Therapieblock der Kurzzeittherapie.
- Vollständige und ungekürzte Vergütung psychotherapeutischer Erstzugangs-, Diagnostik-, Steuerungs- und Behandlungsleistungen.
Wir haben diese Position gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages deutlich gemacht und werden sie heute in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses weiter vertreten. Wir setzen uns im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür ein, dass der Gesetzentwurf entsprechend geändert wird.
Die zweite und dritte Lesung wurde inzwischen in die letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause verschoben.
Gerade weil die Beratungen jetzt in eine entscheidende Phase gehen, werden wir Sie kurzfristig weiter informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr Mathias Heinicke
für den bvvp-Bundesvorstand und den bvvp Baden-Württemberg