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Häusliche Gewalt bleibt meist unsichtbar: bvvp fordert massiven Ausbau psychosozialer Unterstützung

  • 10. Februar 2026

Pressemitteilung – zu Ihrer Information

Berlin, 10. Februar 2026. Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) zeigt extrem niedrige Anzeigequoten bei Gewalt in (Ex)-Partnerschaften auf. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp e.V.) fordert: Die Politik muss psychosoziale Hilfen schnell, niedrigschwellig und verlässlich finanzieren.

Die am 10.02.2026 veröffentlichten Ergebnisse der Studie zeigen ein klares Bild: Gewalt in (Ex-)Partnerschaften ist weit verbreitet und bleibt überwiegend unsichtbar, weil nur ein sehr kleiner Teil der Fälle angezeigt und polizeilich bekannt wird. Der bvvp fordert Bund und Länder deshalb auf, psychosoziale Unterstützung als eine zentrale Säule des Gewaltschutzes deutlich auszubauen: schnell erreichbar, einfach zugänglich und dauerhaft finanziert.

Zum Hintergrund: Die LeSuBiA-Studie basiert auf der Befragung von 15.479 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren; die Erhebung fand zwischen Juli 2023 und Januar 2025 statt. Die Studie zeigt, dass 44,5 Prozent der Befragten im Laufe ihres Lebens psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften erfahren haben. 23,6 Prozent gaben an, solche Erfahrungen innerhalb der letzten 5 Jahre gemacht zu haben. Körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften betrifft 16,1 Prozent der Befragten im Laufe ihres Lebens und 5,7 Prozent in den letzten 5 Jahren. Gleichzeitig sind die Anzeigequoten sehr gering. Bei psychischer Gewalt liegt der Anteil der zur Anzeige gebrachten Fälle meist unter drei Prozent. Bei körperlicher Gewalt zeigen Frauen 2,7 Prozent und Männer 3,5 Prozent der Vorfälle an. Insgesamt liegen die Anzeigenquoten für psychische und körperliche Gewalt in

(Ex-)Partnerschaften mit unter fünf Prozent sehr niedrig.

Mathias Heinicke, Bundesvorsitzender des bvvp, erklärt: „Wenn Gewalt in Beziehungen in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zur polizeilichen Anzeige kommt, darf Hilfe nicht erst einsetzen, wenn Betroffene zur Polizei gehen. Dann muss psychosoziale Unterstützung früher ansetzen: niedrigschwellig, schnell und ohne bürokratische Hürden. Hier muss die Politik handeln und eine flächendeckende und dauerhafte Finanzierung solcher Angebote sicherstellen.“ Ulrike Böker, Stellvertretende Bundesvorsitzende des bvvp, ergänzt: „Diese Zahlen offenbaren ein strukturelles Problem: Hilfe erreicht Betroffene oft zu spät oder gar nicht. Wir brauchen sofortige Krisenhilfe, klare Lotsenwege und zeitnahe psychosoziale Unterstützung. Wer Gewalt erlebt, darf nicht an strukturellen Hürden scheitern.“

Aus Sicht des bvvp muss diese psychosoziale Unterstützung so organisiert sein, dass Betroffene, unabhängig davon, ob sie Anzeige erstatten wollen, schnell Hilfe erhalten. Dazu gehören sofort erreichbare Krisen- und psychosoziale Beratungsangebote (telefonisch, digital und vor Ort), sowie klare Lotsen- und Kooperationsstrukturen zwischen Polizei und Justiz, medizinischer Versorgung, Jugendhilfe und Opferschutz sowie gegebenenfalls psychotherapeutischen Angeboten.

Die LeSuBiA-Studie erfasst Gewalterfahrungen in der Bevölkerung ab 16 Jahren. Direkte Aussagen zur Betroffenheit von Minderjährigen unter 16 Jahren sind somit nicht möglich. Doch es ist angesichts der in Studie ermittelten hohen Verbreitung von Gewalt in (Ex)-Partnerschaften und der sehr niedrigen Anzeigequoten sehr naheliegend anzunehmen, dass auch für das familiäre Umfeld hohe psychosoziale Unterstützungsbedarfe bestehen. Auch mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen ist die Politik in der Pflicht. Der bvvp fordert daher: Hilfesysteme müssen so finanziert und organisiert werden, dass auch bei diesen Unterstützung frühzeitig und niedrigschwellig ankommt und greifen kann, bevor Belastungen chronisch werden und Folgeschäden entstehen.

Die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ finden Sie hier.

Die Pressemitteilung haben wir für Sie auch auf unserer Internetseite Positionspapiere hinterlegt.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich etwa 6.000 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.

Für den bvvp Bundesverband und bvvp Baden-Württemberg

Dipl.-Psych. Mag.rer.nat. Mathias Heinicke & Dipl.-Psych. Ulrike Böker