Aktuell

Aktuelle Nachrichten des bvvp – BW

Mitgliederinformation zu den derzeitigen aktuellen politischen Debatten im Gesundheitswesen

  • 19. Januar 2026

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle bekommen die aktuellen Diskussionen um das Gesundheitswesen mit, die nicht nur in den einschlägigen Medien geführt werden. Eine der vielen Forderungen aus der Politik ist die nach mehr Steuerung und, damit verbunden, die Idee eines Primärversorgungssystems. In einem möglichen Verständnis dieses Versorgungskonzepts würde die Umsetzung bedeuten, dass Patient*innen immer zuerst zu ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin gehen und sich überweisen lassen müssten, bevor sie Fachärzt*innen aufsuchen dürften. Wie das angesichts des zunehmenden Haus- und Kinderärztemangels in vielen Regionen funktionieren sollte, bleibt genauso ungeklärt wie die Frage nach der fachlichen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit in einzelnen Bereichen, speziell in der Psychotherapie.

Die berufspolitisch Aktiven setzen sich natürlich in allen Gremien und in persönlichen Gesprächen mit Verantwortlichen für den Erhalt des Erstzugangsrechts in die Psychotherapie ein. Denn die Psychotherapeut*innen sind die Spezialisten für psychische Erkrankungen, und die Psychotherapeutischen Sprechstunden sind das originäre und niederschwellige Steuerungsinstrument, das in großem Umfang flächendeckend angeboten wird und über das Diagnose und Indikation sorgfältig, qualifiziert und in einem ausreichenden Zeitrahmen von mindestens 50 Minuten gestellt werden können. Mehr Steuerung braucht es nicht!

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat sich dabei genauso eindeutig für den Direktzugang in psychotherapeutische Praxen positioniert wie der Deutsche Psychotherapeutentag – und natürlich auch der bvvp in all seinen diesbezüglichen Stellungnahmen, Artikeln und Pressemitteilungen. Besondere Unterstützung kam kürzlich vom Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, in einem Interview in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dort nannte er die Psychotherapie einen selbstverständlichen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem weltweit umfassendsten Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte, was ein hohes Gut sei und solide finanziert werden müsse.

Das Thema der Steuerung ist dabei nicht neu. Die meisten werden sich erinnern, dass es im Jahr 2019 eine Bundestagspetition gegen einen Gesetzentwurf des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn gab, der die Vorschaltung eines Gutachters vorsah: Alle Patient*innen mit einer psychischen Störung sollten erst begutachten lassen, ob bei ihnen eine Indikation für Psychotherapie besteht, bevor ihnen der Zugang in psychotherapeutische Praxen gewährt wird.

Eine solche Petition ist ein starkes politisches Mittel, das für jedes Thema nur einmal verwendet werden kann, und sollte die Ultima Ratio sein, wenn alle Bemühungen auf den „kleinen Dienstwegen“ nicht fruchten und bereits ein Gesetzentwurf vorliegt, der eine kritische Passage enthält, gegen die man gemeinschaftlich im Zusammenschluss aller wichtigen psychotherapeutischen Berufsverbände vorgehen sollte. Diese Situation war damals gegeben.

Der Erhalt des Erstzugangsrechts ist so wichtig für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, dass es unbedingt erforderlich ist, den für die jeweilige berufspolitische Maßnahme passenden Zeitpunkt zu wählen, um unsere Inhalte bestmöglich zu platzieren. Gute Berufspolitik bedeutet, dass man diesen richtigen Zeitpunkt kennt und weiß, wann es laut zu trommeln und wann es besser leise zu verhandeln gilt.

Sie können sich sicher sein: Wir machen gute Berufspolitik und wir bleiben dran!

Ihre Ulrike Böker

für den bvvp Bundesvorstand und den