bvvp-BW
Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten Baden-Württemberg (bvvp-BW) vertritt die Interessen aller Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten in Baden-Württemberg. Als integrativer Verband setzt er sich sowohl für Ärztliche als auch für Psychologische und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren ein.
TI-Störung: Was Praxen jetzt beachten sollten
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bvvp-Schnellinfo Bei bestimmten Anschlüssen an die Telematikinfrastruktur (TI) bestehen weiterhin Störungen. Betroffen sind vor allem Verbindungen mit Konnektoren von RISE und secunet. Die gematik rät dringend davon ab, diese Konnektoren auszuschalten oder neu zu starten. Ein Neustart kann dazu führen, dass die Verbindung zur TI nicht wiederhergestellt wird. > mehr
Konkrete Ausgestaltung der Honorarverteilung in der KVBW
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Mitgliederinformation In der ausführlichen Mitgliederinformation im Anhang können Sie nachlesen, wie die Honorarverteilung in der KVBW für das nächste Jahr gestaltet werden soll. Bekanntermaßen machen die Regelungen des Kürzungsgesetzes deutliche Veränderungen zu den bisherigen Regelungen notwendig. Unser Honorarvolumen für die Leistungen in der Psychotherapie für erwachsene Patient*innen ist nun begrenzt, und die extrabudgetäre Vergütung der meisten unserer Leistungen ist Geschichte. > mehr
Gesetzliche Nachbesserungen wurden verabschiedet
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Info Aktuell Am 15. Oktober hat der Bundestag die konkreten Gesetzesänderungen für die psychotherapeutische Versorgung zusammen mit den Notfallgesetz verabschiedet. Er folgte damit den Änderungsanträgen der Regierungsparteien, die zusammen mit dem GKV-Kürzungsgesetz einen Entschließungsantrag einbrachten. Die Inhalte der Entschließung sind nun also tatsächlich umgesetzt und treten ab dem 1. Januar 2027 in Kraft. > mehr
Neuer Orientierungswert 2027
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Es ist wieder so weit: Der neue Orientierungswert (OW) für das nächste Jahr steht nun fest! Er steigt ab dem 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent und beträgt somit 13,0207 Cent pro Punkt der EBM-Bewertung (bisher 12,7404 Cent) Für eine genehmigungspflichtige Einzelsitzung aus EBM-Kapitel 35.2 bedeutet das für das Jahr 2027: 941 Punkte x 13,0207 Cent = 122,52 Euro. Alle anderen Leistungen steigen entsprechend. > mehr
Das psychotherapeutische Patientengeheimnis darf nicht angetastet werden
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Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Rechts der Nachrichtendienste. Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung handelt es sich um die umfangreichste Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in der Geschichte der Bundesrepublik. > mehr
Der Faktencheck: Mengensteuerung psychotherapeutischer Leistungen – wir klären auf!
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Derzeit kursieren viele Informationen und Behauptungen zur zukünftigen Mengensteuerung und Vergütungsstruktur unserer Leistungen. Deshalb haben wir für Sie – für alle Psychologischen Psychotherapeut*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Ärztlichen Psycho-therapeut*innen und Fachärzt*innen für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie – die wichtigsten Fakten und Fakes zusammengefasst. Wir raten: Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Informationen korrekt sind, fragen Sie am besten jemanden, der sich damit auskennt – Ihren bvvp! > mehr