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Newsarchiv

10.02.2026

Häusliche Gewalt bleibt meist unsichtbar: bvvp fordert massiven Ausbau psychosozialer Unterstützung

Pressemitteilung – zu Ihrer Information

Berlin, 10. Februar 2026. Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA) zeigt extrem niedrige Anzeigequoten bei Gewalt in (Ex)-Partnerschaften auf. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp e.V.) fordert: Die Politik muss psychosoziale Hilfen schnell, niedrigschwellig und verlässlich finanzieren.

Die am 10.02.2026 veröffentlichten Ergebnisse der Studie zeigen ein klares Bild: Gewalt in (Ex-)Partnerschaften ist weit verbreitet und bleibt überwiegend unsichtbar, weil nur ein sehr kleiner Teil der Fälle angezeigt und polizeilich bekannt wird. Der bvvp fordert Bund und Länder deshalb auf, psychosoziale Unterstützung als eine zentrale Säule des Gewaltschutzes deutlich auszubauen: schnell erreichbar, einfach zugänglich und dauerhaft finanziert.

Zum Hintergrund: Die LeSuBiA-Studie basiert auf der Befragung von 15.479 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren; die Erhebung fand zwischen Juli 2023 und Januar 2025 statt. Die Studie zeigt, dass 44,5 Prozent der Befragten im Laufe ihres Lebens psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften erfahren haben. 23,6 Prozent gaben an, solche Erfahrungen innerhalb der letzten 5 Jahre gemacht zu haben. Körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften betrifft 16,1 Prozent der Befragten im Laufe ihres Lebens und 5,7 Prozent in den letzten 5 Jahren. Gleichzeitig sind die Anzeigequoten sehr gering. Bei psychischer Gewalt liegt der Anteil der zur Anzeige gebrachten Fälle meist unter drei Prozent. Bei körperlicher Gewalt zeigen Frauen 2,7 Prozent und Männer 3,5 Prozent der Vorfälle an. Insgesamt liegen die Anzeigenquoten für psychische und körperliche Gewalt in

(Ex-)Partnerschaften mit unter fünf Prozent sehr niedrig.

Mathias Heinicke, Bundesvorsitzender des bvvp, erklärt: „Wenn Gewalt in Beziehungen in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht zur polizeilichen Anzeige kommt, darf Hilfe nicht erst einsetzen, wenn Betroffene zur Polizei gehen. Dann muss psychosoziale Unterstützung früher ansetzen: niedrigschwellig, schnell und ohne bürokratische Hürden. Hier muss die Politik handeln und eine flächendeckende und dauerhafte Finanzierung solcher Angebote sicherstellen.“ Ulrike Böker, Stellvertretende Bundesvorsitzende des bvvp, ergänzt: „Diese Zahlen offenbaren ein strukturelles Problem: Hilfe erreicht Betroffene oft zu spät oder gar nicht. Wir brauchen sofortige Krisenhilfe, klare Lotsenwege und zeitnahe psychosoziale Unterstützung. Wer Gewalt erlebt, darf nicht an strukturellen Hürden scheitern.“

Aus Sicht des bvvp muss diese psychosoziale Unterstützung so organisiert sein, dass Betroffene, unabhängig davon, ob sie Anzeige erstatten wollen, schnell Hilfe erhalten. Dazu gehören sofort erreichbare Krisen- und psychosoziale Beratungsangebote (telefonisch, digital und vor Ort), sowie klare Lotsen- und Kooperationsstrukturen zwischen Polizei und Justiz, medizinischer Versorgung, Jugendhilfe und Opferschutz sowie gegebenenfalls psychotherapeutischen Angeboten.

Die LeSuBiA-Studie erfasst Gewalterfahrungen in der Bevölkerung ab 16 Jahren. Direkte Aussagen zur Betroffenheit von Minderjährigen unter 16 Jahren sind somit nicht möglich. Doch es ist angesichts der in Studie ermittelten hohen Verbreitung von Gewalt in (Ex)-Partnerschaften und der sehr niedrigen Anzeigequoten sehr naheliegend anzunehmen, dass auch für das familiäre Umfeld hohe psychosoziale Unterstützungsbedarfe bestehen. Auch mit Blick auf die Kinder und Jugendlichen ist die Politik in der Pflicht. Der bvvp fordert daher: Hilfesysteme müssen so finanziert und organisiert werden, dass auch bei diesen Unterstützung frühzeitig und niedrigschwellig ankommt und greifen kann, bevor Belastungen chronisch werden und Folgeschäden entstehen.

Die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ finden Sie hier.

Die Pressemitteilung haben wir für Sie auch auf unserer Internetseite Positionspapiere hinterlegt.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich etwa 6.000 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.

Für den bvvp Bundesverband und bvvp Baden-Württemberg

Dipl.-Psych. Mag.rer.nat. Mathias Heinicke & Dipl.-Psych. Ulrike Böker


05.02.2026

„ePA für Alle“ – Kompliziertes Regelwerk, einfache Handhabung in der Praxis

Online-Veranstaltung 25.02.26 um 19:30 bis 21.00 Uhr des bvvp Nordrhein

Die Teilnehme ist landesverbandübergreifend möglich. Die Anmeldung erfolgt unter:

https://udana.de/event/bvvp-nordrhein-epa-fur-alle-kompliziertes-regelwerk-einfache-handhabung-in-der-praxis

Die Einladung des bvvp Nordrhein finden Sie hier:


04.02.2026

Schnellinfo: Info Aktuell zur aktuellen angemessenen Vergütung

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19.01.2026

Mitgliederinformation zu den derzeitigen aktuellen politischen Debatten im Gesundheitswesen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sie alle bekommen die aktuellen Diskussionen um das Gesundheitswesen mit, die nicht nur in den einschlägigen Medien geführt werden. Eine der vielen Forderungen aus der Politik ist die nach mehr Steuerung und, damit verbunden, die Idee eines Primärversorgungssystems. In einem möglichen Verständnis dieses Versorgungskonzepts würde die Umsetzung bedeuten, dass Patient*innen immer zuerst zu ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin gehen und sich überweisen lassen müssten, bevor sie Fachärzt*innen aufsuchen dürften. Wie das angesichts des zunehmenden Haus- und Kinderärztemangels in vielen Regionen funktionieren sollte, bleibt genauso ungeklärt wie die Frage nach der fachlichen Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit in einzelnen Bereichen, speziell in der Psychotherapie.

Die berufspolitisch Aktiven setzen sich natürlich in allen Gremien und in persönlichen Gesprächen mit Verantwortlichen für den Erhalt des Erstzugangsrechts in die Psychotherapie ein. Denn die Psychotherapeut*innen sind die Spezialisten für psychische Erkrankungen, und die Psychotherapeutischen Sprechstunden sind das originäre und niederschwellige Steuerungsinstrument, das in großem Umfang flächendeckend angeboten wird und über das Diagnose und Indikation sorgfältig, qualifiziert und in einem ausreichenden Zeitrahmen von mindestens 50 Minuten gestellt werden können. Mehr Steuerung braucht es nicht!

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat sich dabei genauso eindeutig für den Direktzugang in psychotherapeutische Praxen positioniert wie der Deutsche Psychotherapeutentag – und natürlich auch der bvvp in all seinen diesbezüglichen Stellungnahmen, Artikeln und Pressemitteilungen. Besondere Unterstützung kam kürzlich vom Vorstandsvorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, in einem Interview in der Neuen Osnabrücker Zeitung. Dort nannte er die Psychotherapie einen selbstverständlichen Teil der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem weltweit umfassendsten Leistungskatalog für gesetzlich Versicherte, was ein hohes Gut sei und solide finanziert werden müsse.

Das Thema der Steuerung ist dabei nicht neu. Die meisten werden sich erinnern, dass es im Jahr 2019 eine Bundestagspetition gegen einen Gesetzentwurf des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn gab, der die Vorschaltung eines Gutachters vorsah: Alle Patient*innen mit einer psychischen Störung sollten erst begutachten lassen, ob bei ihnen eine Indikation für Psychotherapie besteht, bevor ihnen der Zugang in psychotherapeutische Praxen gewährt wird.

Eine solche Petition ist ein starkes politisches Mittel, das für jedes Thema nur einmal verwendet werden kann, und sollte die Ultima Ratio sein, wenn alle Bemühungen auf den „kleinen Dienstwegen“ nicht fruchten und bereits ein Gesetzentwurf vorliegt, der eine kritische Passage enthält, gegen die man gemeinschaftlich im Zusammenschluss aller wichtigen psychotherapeutischen Berufsverbände vorgehen sollte. Diese Situation war damals gegeben.

Der Erhalt des Erstzugangsrechts ist so wichtig für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, dass es unbedingt erforderlich ist, den für die jeweilige berufspolitische Maßnahme passenden Zeitpunkt zu wählen, um unsere Inhalte bestmöglich zu platzieren. Gute Berufspolitik bedeutet, dass man diesen richtigen Zeitpunkt kennt und weiß, wann es laut zu trommeln und wann es besser leise zu verhandeln gilt.

Sie können sich sicher sein: Wir machen gute Berufspolitik und wir bleiben dran!

Ihre Ulrike Böker

für den bvvp Bundesvorstand und den


09.01.2026

QM-Einsteigerseminar am 14.02.2026

Der bvvp Bundesverband möchte Sie zur nächsten Veranstaltung „q@bvvp“ einladen.

Die Online-Seminar findet am Samstag, den 14. Februar 2026 von 11:00 – 15:30 Uhr für Einsteiger*innen statt. Das Seminar wird von Dr. Jürgen Bantelmann geleitet, der das System in den letzten Jahren revidiert und weiterentwickelt hat.

Alle Details entnehmen Sie bitte der angehängten Einladung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist!


08.01.2026

Erster Schritt zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung der Psychotherapeut*innen

Liebe Mitglieder,

eine frohe Botschaft zum Jahresbeginn – der bvvp Bundesverband begrüßt ersten Schritt zur Finanzierung der ambulanten Weiterbildung der Psychotherapeut*innen!

Am 19.12.2025 hat der Bundestag nach einer schwierigen und kontroversen Abstimmungsrunde über den Vermittlungsausschuss nun doch noch das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) verabschiedet.

Darin findet sich eine im Omnibusverfahren* beschlossene Regelung, die es den Weiterbildungsambulanzen nun ermöglicht, die im Zusammenhang mit Behandlungen durch Psychotherapeut*innen in Weiterbildung entstehenden Kosten in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen einzubringen. Auch wenn diese Regelung noch lange nicht alle Probleme der Finanzierung der verpflichtenden ambulanten Weiterbildungsabschnitte löst, so begrüßt der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp) doch ausdrücklich diesen Schritt. Er sieht ihn als Zeichen, dass sich alle Parteien darüber einig sind, dass der Gesetzgeber nun auch weiterhin regelnd tätig werden muss.

Die ausführliche bvvp Pressemitteilung vom 19.12.2025 ist für Sie angehängt:


16.12.2025

Hessisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: bvvp betrachtet neues Gesetz als Eingriff in Schweigepflicht ohne Sicherheitsgewinn

Der hessische Landtag hat am 11.12.2025 mit den Stimmen von CDU und SPD Änderungen am Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) beschlossen. Künftig sollen psychiatrische Einrichtungen Personen, deren Unterbringung wegen Fremdgefährdung erfolgte, vor einer Entlassung an Ordnungsbehörden und Polizei melden. Übermittelt werden sollen Angaben zum Aufenthaltsort sowie fachliche Informationen zur Gefährdungseinschätzung durch Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp) kritisiert diese Regelungen scharf.

Die ausführliche bvvp Pressemitteilung ist für Sie angehängt:


27.11.2025

Fristverlängerungen für eHBA, SMC-B, SMC-KT und gSMC-KT

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04.11.2025

Info Kompakt zur Befüllpflicht der ePA für Behandelnde ab Oktober 2025

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26.09.2025

bvvp-Delegierte verabschieden auf ihrer Herbst-Delegiertenkonferenz drei Resolutionen

Wir freuen uns, dass die Herbstdelegierten-Konferenz des bvvp bei uns in Freiburg stattfand!

In gleich drei wichtigen beruflichen Bereichen hat sich der bvvp in den letzten Tagen berufspolitisch positioniert.

Die Delegierten der 16 Landesverbände verabschiedeten drei Resolutionen:

  1. die Forderung von gesetzlichen Rahmenbedingungen zur ePA für Kinder und Jugendliche
  2. die Forderung von Berufsgruppenvielfalt, Verfahrensvielfalt und eine solide Finanzierung der Weiterbildung
  3. die Positionierung gegen externe Steuerung in der Psychotherapie

Die Ergebnisse unserer Arbeit erhalten Sie nun zu Ihrer Information im Anhang.